Hier finden Sie hilfreiche Informationen zu häufig gestellten Fragen:


1. Ermäßigungen bei Kindermusicals:

Kinder bis einschließlich 15 Jahre gelten bei Kindermusicals als Kinder, diese haben Anspruch auf die so genannten "ermäßigten" Kategorien.
In der Regel sind Kindermusicals ab einem Alter ab mindestens drei Jahren geeignet, es gibt aber auch Musicals, welche erst ab vier oder sechs Jahren geeignet sind.
Kleinkinder unter drei Jahren und/oder Säuglinge habe GRUNDSÄTZLICH keinen Zutritt zur Veranstaltung. Oftmals machen wir die Erfahrung, dass am Veranstaltungstag noch der/die Jüngste einfach mitgenommen wird und auf dem Schoß der Eltern sitzen soll. Das ist allerdings nicht möglich, da

 

1. Aus versicherungstechnischen Gründen JEDER Besucher ein Ticket sowie Sitzplatz benötigt.

2. Bei Veranstaltungen aufgrund von z.B. Lautstärke oder Lichteffekten Säuglinge oder Kleinkinder verunsichert oder erschreckt werden oder gar gesundheitliche Schäden erleiden können.

Bitte vergewissern Sie daher vorzeitig bei Ihrem Konzertbesuch, dass die Veranstaltung für Ihre Liebsten geignet ist und das Sie für diejenigen, welche leider noch zu Jung sind, einen entsprechenden Babysitter etc. organisieren. 

2. Ermäßigungen bei anderen Veranstaltungen:

Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Ballettproduktionen) bieten wir als Veranstalter ermäßigte Karten für Kinder oder Jugendliche an. Hier gelten die ermäßigten Kategorien für Besucher bis einschließlich 15 Jahre.

3. Behindertenermäßigungen:

Grundsätzlich gilt, dass Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf Ermäßigungen in Höhe von  50% des Ticketpreises AB einem Behinderungsgrad von 80% haben. Für Behinderungen mit einem nachgewiesenen Behinderungsgrad unter 80% können keine Ermäßigungen eingeräumt werden. Mit dieser Regelung schließen wir uns an gängigen Richtlinien verschiedener Hallenbetreiber an.

4. Rollstuhlfahrer:

Für Rollstuhlfahrer gilt grundsäztlich, dass diese aus versicherungstechnischen Gründen eine Begleitperson zur Veranstaltung mitführen müssen. Die Begleitperson bezahlt keinen Eintritt, der Rollstuhlfahrer ist normal eintrittspflichtig. 

5. Rentner/weitere Schülerermäßigungen:

Sofern nicht explizit ausgeschrieben, gibt es außer den o.g. Regelungen keine weiteren Ermäßigungen für z.B. Rentner, Schüler etc..

6. Gruppenermäßigungen:

 

In der Regel gilt eine Gruppe ab einer Personenzahl von 15 Personen, bei bestimmten Veranstaltungen kann diese Zahl aber auch weniger oder mehr sein. Grundsätzlich empfehlen wir den geblideten Gruppen (z.B. Freundeskreise, Vereine, Schulen etc.) sich mit uns in Verbindung zu setzten um zu die jeweiligen Gruppentarife zu erfragen. Hierzu stehen wir Ihnen gerne unter Tel: 0721-6636911 oder unter tickets@livetix.de zur Verfügung. Bitte beachten Sie hierbei, dass normale Vorverkaufsstellen in der Regel keine Gruppentarife ausstellen können da dies nur der Veranstalter kann.

7. Stornieren von bereits gekauften oder bestellen Karten:

 

Grundsätzlich gilt, dass bereits gekaufte oder bestelle Karten nicht storniert bzw. zurückgenommen werden können. 
Das gilt leider auch bei unerwarteter Krankheit eines Besuchers etc. In diesem Fall raten wir Ihnen zu folgenden Maßnahmen, sofern sich in Ihrem Freundeskreis kein Abnehmer für Ihre Konzertkarten gefunden hat:

- Sollte die Verhinderung lange vor der Veranstaltung festgestellt werden, so können Sie zum Beispiel unter www.fansale.de Ihre Konzertkarten per Auktion oder Festpreis zum Verkauf anbieten.

- Bei kurzfristigen Verhinderungen raten wir Ihnen, dass Sie sich am Veranstaltungstag zum Veranstaltungsort begeben und dort Ihre Tickets direkt anbieten.

 

8. Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für jeden Konzertbesucher automatisch nach Kauf einer Eintrittskarte gültig und bindend.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters
 
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den Vertragsbedingungen des Veranstalters:
 
1.: Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt auf das Veranstaltungsgelände. Kinder unter 3 Jahren haben generell keinen Zutritt auf das Veranstaltungsgelände.
 
2.: Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
 
3.: Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
 
4.: Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzlichen Vertreter und/oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung oder Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
 
5.: Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, Drogen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis von dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
 
6.: Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
 
7.: Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-, oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
 
8.: Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
 
9.: Vertragliche Beziehungen kommen beim Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
 
10.: Zurücknahme der Eintrittskarte ist nur bei Absage der Veranstaltung möglich. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
 
11.: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund besteht nur bis zum Konzerttermin.
 
12.: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
 
13.: Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
 
14.: Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
 
15.: Der Veranstalter ist nicht für verlorene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
 
16.: Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterkauf ist generell untersagt.
 
17.: Kaufen Sie Ihre Eintrittskarte nur an den bekannten Vorverkaufstellen oder – falls vorhanden – an der Tages- bzw. Abendkasse.


9. Zu guter Letzt:

Wenn Sie dennoch Fragen haben, können Sie uns gerne unter
tickets@livetix.de eine Nachricht schreiben, oder Sie rufen uns unter 0721-663690 telefonisch an.